Wenn Sie auf «Alle Cookies akzeptieren» klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Navigation auf der Website zu verbessern, die Nutzung der Website zu analysieren und unsere Marketingaktivitäten zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ganzheitliche Immobilien-Bewirtschaftung mit klarem Fokus auf Qualität

Professionelle Immobilienbewirtschaftung mit modernster IT-Unterstützung. Wir erledigen Wiedervermietung, Mieterwechsel und Unterhalt kostenbewusst.

Kostenersparnisse durch nachhaltige Immobilien-Bewirtschaftung

Energieeffizienz und niedrigere Betriebskosten

Nachhaltige Immobilien verfügen oft über energieeffiziente Technologien und Bauweisen, die zu niedrigeren Energiekosten führen. Gut isolierte Gebäude, effiziente Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie erneuerbare Energiequellen können die Betriebskosten erheblich reduzieren.

Geringere Instandhaltungskosten

Nachhaltige Baustoffe und Konstruktionstechniken können die Langlebigkeit von Gebäuden erhöhen und somit die Notwendigkeit teurer Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten verringern. Dies trägt zu langfristigen Kosteneinsparungen bei.

Steuerliche Anreize und Fördermittel

In einigen Regionen bieten Behörden steuerliche Anreize und Fördermittel für nachhaltige Immobilienprojekte an. Durch die Nutzung dieser Programme kann ein Immobilien-Bewirtschaftungs-unternehmen finanzielle Vorteile erzielen und die Gesamtkosten des Projekts senken.

Verbessertes Image und höhere Mietrenditen

Nachhaltige Immobilien werden oft positiver wahrgenommen, sowohl von Mietern als auch von Investoren. Ein verbessertes Image kann die Nachfrage nach den Immobilien steigern, was zu höheren Mietrenditen und geringeren Leerstandszeiten führen kann. Dies wiederum trägt zu einer verbesserten finanziellen Performance bei.

Mögliche Massnahmen für die nachhaltige Immobilien-Bewirtschaftung

Energieeffizienz

Kosteneinsparungen durch niedrige Energiekosten: Durch die Implementierung energieeffizienter Massnahmen, wie verbesserte Dämmung, moderne Heizungs- und Kühlsysteme sowie energieeffiziente Beleuchtung, können die Energiekosten einer Immobilie langfristig gesenkt werden.

Nachhaltige Instandhaltung

Reduzierte Reparaturkosten: Durch nachhaltige Materialien und Bauweisen können Reparatur- und Instandhaltungskosten langfristig gesenkt werden.

Leerstandsmanagement

Schnellere Vermietung von Objekten: Nachhaltige Gebäude und umweltfreundliche Praktiken können bei Mietern beliebt sein, was zu kürzeren Leerstandszeiten führen kann. Dies wiederum minimiert Einnahmeausfälle.

Umweltfreundliche Technologien

Langfristige Kosteneinsparungen:
Investitionen in umweltfreundliche Technologien, wie Solaranlagen oder intelligente Gebäudeautomatisierungssysteme, können langfristig zu Kosteneinsparungen führen, insbesondere wenn staatliche Fördermittel oder Steuervorteile genutzt werden.

Digitale Lösungen

Effizienzsteigerung und Reduzierung von Papierkosten und langen Wartezeiten: Die Implementierung digitaler Lösungen für Prozess-automatisierung und Dokumentenmanagement kann zu Effizienzsteigerungen führen und gleichzeitig Papier- und Druckkosten reduzieren. Auch können wir mit diesen Prozessen all unsere Kunden mehr als gewohnt bedienen, in dem wir die Wartezeiten verringern können.

Nachhaltige Verwaltung

Geringe rechtliche Risiken: Durch Einhaltung von Umweltauflagen und nachhaltigen Praktiken können rechtliche Risiken minimiert werden, was langfristig zu Kostenein-sparungen durch Vermeidung von Strafen und rechtlichen Auseinandersetzungen führt.

Kundenbindung und Imagegewinn

Kostenvorteile durch positives Image: Nachhaltige Praktiken können das Image des Unternehmens verbessern und die Kundenbindung stärken. Zufriedene Mieter und Eigentümer können zu Mundpropaganda führen und langfristig die Marketingkosten senken.  

Langfristige Wertsteigerung der Immobilien

Steigerung des Immobilienwerts: Durch Einhaltung von Umweltauflagen und nachhaltigen Praktiken können rechtliche Risiken minimiert werden, was langfristig zu Kosteneinsparungen durch Vermeidung von Strafen und rechtlichen Auseinandersetzungen führt.

Effektiver Prozess für Ihren Immobilienerfolg

01 Kennenlernen & Bereitstellung der Liegenschaftsgrundlagen für eine Offerte

Im Rahmen eines persönlichen Erstgesprächs werden wir gemeinsam Ihre individuellen Wünsche und Ziele erörtern. Im Anschluss daran bitten wir Sie, uns sämtliche relevanten Unterlagen zukommen zu lassen, darunter den Mieterspiegel, Grundrisspläne sowie ältere Liegenschaftsabrechnungen. Bitte informieren Sie uns zusätzlich über geplante Sanierungsarbeiten, damit wir Sie gezielt und effektiv beraten können. Nach eingehender Analyse werden wir Ihnen gerne eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Offerte für die Bewirtschaftung Ihrer Liegenschaft unterbreiten.

02 Administrative- und technische Bewirtschaftung

Ab sofort übernehmen wir sämtliche Anliegen Ihrer Mieter und kümmern uns um anstehende Reparaturen sowie administrative Belange. Eine nachhaltige Instandhaltung Ihrer Liegenschaft steht dabei stets im Fokus – ganz nach dem Motto: mehr als gewohnt. Darüber hinaus haben Sie jederzeit Zugriff auf sämtliche Einnahmen, Ausgaben und Dokumente Ihrer Liegenschaft über das digitale Eigentümerportal.

03 Wiedervermietung Ihrer Objekte

Erfahren Sie jederzeit über mögliche Kündigungen oder Mieterwechsel durch unser Eigentümerportal. Im Falle einer Kündigung übernehmen wir den Wiedervermietungsprozess für Sie und bemühen uns, Leerstandszeiten so weit wie möglich zu vermeiden. Für die Neubelegung unserer Objekte setzen wir konsequent auf moderne Marketinginstrumente. Wir erstellen hochwertige Bilder, schalten Online- und Social-Media-Inserate, organisieren Besichtigungen und führen umfassende Mieterprüfungen durch – all dies dank unserem effizienten digitalen Vermietungsprozess. Dadurch steigern wir die Effizienz des Vermietungsprozesses erheblich, wodurch Mieter mit kürzeren Wartezeiten bei Vermietungsentscheidungen rechnen können.

04 Management-Cockpit für unsere Eigentümer: Dank des digitalen Eigentümerportals

Dank des Management-Cockpits behalten Sie jederzeit den Überblick über all Ihre Mietobjekte: Mieterspiegel mit Informationen zu laufenden Mietverhältnissen, möglichen bevorstehenden Mieterwechseln, Bilanz und Erfolgsrechnung mit sämtlichen Lieferantenrechnungen sowie Zugang zum Service-Center für die Meldung von digitalen Schadensmeldungen und vieles mehr. Unsere 24/7-Verfügbarkeit stellt sicher, dass Sie immer informiert sind.

05 Liegenschaftsabrechnung und Budgetplanung, konsolidierter Jahresabschluss bei Immobilienportfolios

Gerne übernehmen wir die Erstellung Ihrer transparenten Liegenschaftsabrechnung gemäss der geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Auf Wunsch planen wir auch Ihr Budget für das kommende Jahr. Für Kunden mit mehreren Liegenschaften bieten wir zudem die Erstellung einer konsolidierten Jahresrechnung an. In einem persönlichen Gespräch können wir Ihre Investitionspläne gemeinsam durchgehen und koordinieren, um das volle Potenzial Ihrer Immobilien auszuschöpfen.

Dank unserem digitalen Management-Cockpit, haben Sie die ganzheitliche Übersicht Ihrer Liegenschaft

Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns gemeinsam die passende Lösung für Ihre Immobilie finden!

Termin buchen

Dank unserem digitalen Management-Cockpit, haben Sie die ganzheitliche Übersicht Ihrer Liegenschaft

Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns gemeinsam die passende Lösung für Ihre Immobilie finden!

Termin buchen

Eine umfassende Sammlung häufig gestellter Fragen (FAQ)

Unser Ziel ist es, dass Sie rundum zufrieden sind und keine Fragen offen bleiben. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und beantworten gerne alle Ihre Fragen. Kontaktieren Sie uns einfach, wir freuen uns auf Sie!

Eine vom Mieter ausgesprochene Kündigung ist definitiv und kann nicht zurückgezogen werden. Es besteht aber die Möglichkeit nach Rücksprache und Einwilligung mit der Verwaltung/Eigentümer, mit Abschluss eines neuen Mietvertrages das Mietobjekt weiter zu mieten.

Mieter

Sie möchten Ihre Wohnung teilweise oder ganz untervermieten? Dies benötigt eine schriftliche Zustimmung des Vermieters. Bitte füllen Sie unser Formular aus und senden Sie dieses zusammen mit einer Kopie des Untermietvertrages an den für Sie zuständigen Bewirtschafter. Falls Sie nicht wissen wer für Sie zuständig ist, können Sie die Mitteilung auch an folgende E-Mail machen: info@gfeller-treuhand.ch. Nach Erhalt der Unterlagen werden wir diese prüfen und Stellung dazu nehmen.

Mieter

Wir entbieten den Hinterbliebenen unser herzliches Beileid. Bitte beachten Sie, dass der Mietvertrag im Todesfall nicht erlischt sondern automatisch auf die Erben übergeht. Die Erben können das Mietverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfristen und –termine gemäss Mietvertrag auflösen. Möchte zum Beispiel der überlebende Ehegatte/Partner in der Wohnung verbleiben, so können die Erben den Mietvertrag auch ausserterminlich künden und den überlebenden Ehegatten/Partner als Nachmieter vorschlagen. Der Vermieter ist jeweils so rasch wie möglich über den Todesfall zu informieren.

Mieter

Herzliche Gratulation! Bitte teilen Sie Ihrem zuständigen Bewirtschafter per Mail den Namen und das Geburtsdatum Ihres Ehepartners mit. Senden Sie zudem den Eheschein sowie das Formular für die Bestellung der Namensschilder. Falls Sie nicht wissen wer für Sie zuständig ist, können Sie die Mitteilung auch an folgende E-Mail machen: info@gfeller-treuhand.ch. Zur Bestellung neuer Namensschilder verwenden Sie bitte unser Formular oder via digitaler Kommunikationsplattform.

Mieter

Falls Sie hohe Nachzahlungen aus den Nebenkosten erhalten, können Sie mittels des Formulars für eine Akontoanpassung, die zu niedrig angesetzten Akontobeträge pro Monat freiwillig erhöhen. Diese freiwillige Erhöhung hat keinen Einfluss auf den Nettomietzins.

Mieter

Gebäudeverglasungen (inkl. Fassaden und Wandverkleidungen aus Glas und Glasbausteinen) welche mit dem versicherten Gebäude fest verbunden sind oder als eigentliche Bausubstanz verwendet wurden. Als Glas gelten nicht nur Fenster, sondern auch glasähnliche Materialien wie Plexiglas oder andere Kunststoffe, falls sie anstelle von Glas verwendet werden. Des Weiteren Spültröge, Klosetts, Bidets, Pissoirs, Dusch- und Badewannen, Pissoir- und Dusch-Trennwände, Keramik- Kochplatten sowie auch Firmenschilder und Leuchtreklamen, Gläser versehen mit Schriften, Folien, Lacküberzügen und Malereien, geätztes und sandgestrahltes Glas oder Lichtkuppeln, Glasbestandteile von Sonnenkollektoren, Verkehrsspiegel am versicherten Gebäude oder auf dessen Areal ferner Wand- und Bodenplatten sowie Küchenabdeckungen aus Natur-, Kunststein oder Keramik im Gebäude, in Gebäudebestandteilen und leicht versetzbaren Bauten sowie auf dem dazugehörenden Areal.

Mieter

Nach der Wohnungsübergabe haben Sie 14 Tage Zeit, um uns noch weitere Mängel zu melden. Bitte melden Sie uns die jeweiligen Mängel mit einem kurzen Beschrieb und allfälligen Fotos. Sie können uns dies per E-Mail oder per Post zukommen lassen.

Mieter

Aufgrund der 30 tägigen Einsprache Frist, werden die Guthaben aus den Nebenkostenabrechnungen frühestens 30 Tage nach Erhalt der Abrechnung ausbezahlt. Um Überschneidungen und grössere Umtriebe zu vermeiden, werden die Guthaben innert 45 Tagen ausbezahlt.

Mieter

Das Kündigungsschreiben muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter, respektive bei der Verwaltung eintreffen. Wenn Sie zum Beispiel auf Ende Juni kündigen wollen, muss das Kündigungsschreiben spätestens am letzten Arbeitstag vor dem 31. März beim Vermieter eingetroffen sein. Ausschlaggebend ist also nicht das Datum des Poststempels, sondern der effektive Posteingang beim Vermieter.

Mieter

Wer seine Wohnung künden will, muss die vertraglichen Kündigungsfristen und –termine einhalten. Der Kündigungstermin ist der Tag, auf den das Mietverhältnis gemäss Mietvertrag aufgelöst werden kann (im Normalfall auf Ende des Monats). Die Kündigungsfrist ist die vorgeschriebene Mindestdauer zwischen dem Kündigungszeitpunkt und dem Kündigungstermin (Auszugstermin). Werden die Kündigungsfristen oder der Kündigungstermin nicht eingehalten, so gilt dies als ausserterminliche Kündigung. Bei ausserterminlichen Kündigungen muss der Mieter einen Nachmieter stellen, der solvent sowie zumutbar ist und den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen übernimmt. Der Mieter haftet solange für das Mietverhältnis, bis ein Nachmieter gefunden wurde, längstens jedoch bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin gemäss Mietvertrag. Auch bei einer ausserterminlichen Kündigung ist eine Minimalfrist von einem Monat auf Ende eines Monatsendes, ausser Dezember, einzuhalten. Form der Kündigung Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig durch sämtliche Mietparteien unterzeichnet sein. Die Nichteinhaltung der Formvorschriften hat die Nichtigkeit der Kündigung zur Folge. Die Kündigung muss nicht begründet werden. Familienwohnung Unter Familienwohnung versteht sich eine Wohnung, in welcher ein Ehepaar oder eingetragene Partner mit oder ohne Kinder wohnen. Im Fall einer Familienwohnung müssen beide Ehegatten oder registrierte Partner die Kündigung unterzeichnen, auch wenn sie den Mietvertrag nicht gemeinsam unterschrieben haben. Eine Familienwohnung kann also nur gekündet werden, wenn beide Ehegatten oder eingetragenen Partner einverstanden sind. Ist die Kündigung nicht von beiden Ehegatten oder eingetragenen Partnern unterzeichnet, so ist diese nicht gültig.

Mieter

Ein Bankenwechsel ist nicht unüblich. Falls die uns bekannt gegebene Zahlverbindung für Auszahlung sämtlicher Art von Guthaben nicht mehr stimmen sollte, können Sie uns gerne mittels des Auszahlungstalons die neuen Daten mitteilen. Bitte denken Sie daran, Solidarhafter müssen das Dokument gemeinsam unterzeichnen. Den Auszahlungstalon finden Sie in unserem Service-Center. Das ausgefüllte Formular können Sie per Mail Ihrem zuständigen Bewirtschafter senden. Falls Sie nicht wissen wer für Sie zuständig ist, können Sie die Mitteilung auch an folgende E-Mail machen: info@gfeller-treuhand.ch.

Mieter

Wenn das Einloggen auf der Kommunikationsplattform nicht funktionieren sollte, starten Sie als erstes die Seite www.gfeller-treuhand.ch neu. Beachten Sie bei der Eingabe des Benutzernamens und des Passwortes die Gross-/ Kleinschreibung sowie allfällig genutzte Sonderzeichen. Wenn dies alles nichts nützt, dürfen Sie sich gerne per Mail an info@gfeller-treuhand.ch wenden.

Stockwerk- & Miteigentümer

Damit wir den Auftrag des zuständigen Anbieters korrekt erteilen können, bitten wir Sie unser Formular auszufüllen. Das ausgefüllte Formular können Sie per Mail Ihrem zuständigen Bewirtschafter senden. Falls Sie nicht wissen wer für Sie zuständig ist, können Sie die Mitteilung auch an folgende E-Mail machen: info@gfeller-treuhand.ch.

Mieter

Sie wollten mehr als gewohnt und genau dies ist auch das Ziel des Rahmenvertrags mit der Zürich Versicherung, welche Gfeller Treuhand und Verwaltungs AG anbietet. Mehr Deckung zu günstigeren Konditionen. Eigentümer einer Mietliegenschaft können ein E-Mail an Ihre zuständige Bewirtschafterin senden und den Versicherungswechsel so ins Rollen bringen. Als Eigentümer innerhalb einer Stockwerkeigentümergemeinschaft können Sie einen Versicherungswechsel mittels Antrag an die Stockwerkeigentümer-Versammlung erwirken.

Stockwerk- & Miteigentümer

Bei Notfällen ausserhalb unserer Bürozeiten bitten wir Sie, sich mit Ihrem Hauswart oder öffentliche Dienste in Verbindung zu setzen.

Stockwerk- & Miteigentümer

Fordern Sie dieses leicht erneut per Mail info@gfeller-treuhand.ch bei uns an.

Stockwerk- & Miteigentümer

Ein Umzug ist immer mit Arbeit verbunden. Folgende Tipps sollen Ihnen dabei helfen: 1. Übergabetermin möglichst früh mit der Verwaltung koordinieren 2. Die Reinigung der Wohnung nimmt viel Zeit in Anspruch. Wir empfehlen deshalb, die Wohnung durch ein Reinigungsunternehmen reinigen zu lassen 3. Überprüfen Sie, ob allfällige kleine Reparaturen anstehen, welche Sie selbst erledigen können (defekte Leuchtmittel ersetzen, Backofenbleche ersetzen, fehlende Zahngläser ersetzen, Dübellöcher schliessen, etc.) 4. Melden Sie Ihre Adressänderung frühzeitig bei der Einwohnerkontrolle und den Stromwerken 5. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt für die Wohnungsrückgabe, welches Sie mit der Kündigungsbestätigung erhalten oder in unserem Service Center herunterladen können.

Mieter

Heiz- und Betriebskosten, welche im Mietvertrag gemäss VMWG 5 ausgegliedert sind, dürfen an Mieter weiterverrechnet werden. Gerne erstellen wir für Sie die Abrechnung an Ihren Mieter. Für eine Offerte senden Sie bitte ein Mail an stweg@gfeller-treuhand.ch

Stockwerk- & Miteigentümer

Haben Sie ein Immobilien-Bewirtschaftungsanliegen?

Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns gemeinsam die passende Lösung für Ihre Immobilie finden!